Mastermind

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragspartner, Geltungsbereich der AGB und Vertragsabschluss

1.1 Die Mastermind Public Affairs Consulting GmbH (nachfolgend “Agentur”) erbringt für Unternehmen und Verbände (nachfolgend “Auftraggeber“) Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Lobbying, Government Relations, Issues-Management Stakeholder- Management, Politische Audits, strategische Medienarbeit und CSR.

1.2 Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) sind für alle laufenden und zukünftigen vertraglichen Geschäftsbeziehungen verbindlich, welche die Agentur mit einem Auftraggeber eingeht. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die AGB.

1.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, soweit dies rechtlich notwendig und ohne eine treuwidrige Benachteiligung des Auftraggebers möglich ist. Relevant ist daher die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gültige Fassung der AGB. Der Auftraggeber wird von einer Änderung der AGB rechtzeitig schriftlich (E-Mail) informiert.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur der Anwendung bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich (E-Mail) zustimmt. Das gilt auch für sonstige Nebenabreden.

1.5 Diese AGB gelten daher in allen Fällen einer Vertragsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber, und zwar selbst dann, wenn die Agentur die Beratungsleistungen ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos erbringt.

2. Gegenstand und Leistungsumfang des Vertrages

2.1 Der Beratungsvertrag, in dem Gegenstand, Dienstleistungen und Leistungsumfang sowie das Honorar schriftlich vereinbart werden, bildet neben diesen AGB die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber. Die Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Nachträgliche Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsart; Leistungsumfang) bedürfen der schriftlichen Bestätigung (E-Mail) durch die Agentur.

2.3 Zur Vertragsabwicklung übermittelt die Agentur auch Daten und Informationen des Auftraggebers an Dritte. Damit erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.

2.4 Verzögerungen vereinbarter Leistungsfristen oder Störungen der Leistungsabwicklung hat die Agentur jedenfalls dann nicht zu vertreten, wenn sie auf höhere Gewalt (insbesondere behördliche Vorschriften, Pandemiegeschehen iZm Covid-19, Energieausfall oder Telekommunikationsstörungen) oder auf Umstände zurückzuführen sind, die der Auftraggeber zu verantworten hat.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Um einen ordnungsgemäßen und vertrauensvollen Ablauf der Beratungsleistungen zu ermöglichen, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur zeitgerecht und auf eigene Kosten alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten oder sonstige Materialien („Materialien“) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass er die Agentur während der Vertragslaufzeit über alle Umstände, die für die Erfüllung der Beratungsleistungen wesentlich sind, rechtzeitig informiert. Das gilt insbesondere auch für abweichende, neue Informationen.

3.2 Der Auftraggeber und die Agentur geben jeweils jene Ansprechpartner bekannt, die für die Leistungserbringung zusammenarbeiten bzw. vereinbarte Projekte verantwortlich betreuen.

3.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass die Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. der Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte auf die Agentur übertragen kann. Eine Haftung der Agentur wegen einer Verletzung von Nutzungsrechten ist ausgeschlossen.

3.4 Kommt es aufgrund von unvollständigen, unrichtigen oder nachträglich geänderten Angaben des Auftraggebers zu Wiederholungen oder Verzögerungen der Beratungsleistungen durch die Agentur, trägt der Auftraggeber den zusätzlichen Aufwand.

3.5 Der Auftraggeber wird die Rechtskonformität der von der Agentur betreuten Projekte selbständig prüfen lassen, eine rechtliche Prüfung oder Beratung durch die Agentur ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses.

3.6 Die Agentur verpflichtet sich, die Materialien ausschließlich für die Durchführung der Beratungsleistungen zu verwenden und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über Aufforderung an den Auftraggeber zurückzustellen.

4. Honorar und Zahlung

4.1 Die Vergütung (pauschales Projekthonorar; Tagessätze) wird jeweils im Einzelfall vereinbart und im Vertrag schriftlich festgehalten. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwands Honorar-Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur erbringt die Beratungsleistungen nicht auf Basis von Erfolgshonoraren.

4.2 Vom Vertrag nicht umfasste Mehr- oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere auch für den Mehraufwand gemäß Punkt 3.4.

4.3 Von der Vergütung gem. Punkt 4.1 nicht umfasst sind Reise- und Aufenthaltskosten außerhalb von Wien. Diese werden gegen Belegnachweis gesondert vergütet. Dasselbe gilt für sonstige Sachkosten; diese werden ebenfalls ohne Aufschlag weiterverrechnet.

4.4 Das Honorar ist, vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung, 14 Tage, ohne Abzug nach Rechnungslegung fällig.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Auftraggeber gelten auch ohne weitere Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmen. Die Geltendmachung von weitergehendem Schadenersatz bleibt unberührt. Darüber hinaus kann die Agentur in diesem Fall die eigenen, weitergehenden Leistungen zurückbehalten oder nach eigenem Ermessen das Vertragsverhältnis vorzeitig (Punkt 5.3) beenden.

5. Vertragsdauer, Kündigung und vorzeitige Auflösung

5.1 Sofern zwischen Agentur und Auftraggeber nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Fall einer vereinbarten Befristung endet der Vertrag mit dieser, ohne dass es einer gesonderten Auflösungserklärung bedarf.

5.2 Die Parteien können den unbefristeten Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Monatsletzten ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung hat in Schriftform (E-Mail) zu erfolgen.

5.3 Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, bleibt unberührt.

6. Nutzungs- und Urheberrecht

6.1 Die Agentur behält die Urheberrechte an den von ihr geschaffenen Leistungen (insbesondere Texte, Angebote, Artikel, Pressemitteilungen, Grafiken, Zeichnungen, Strategien, Präsentationen und sonstige Besprechungsunterlagen), sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.

6.2 Diese Agenturleistungen dürfen durch den Auftraggeber sowohl während, als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zum vereinbarten Verwendungszweck und -umfang in Österreich genutzt werden.

6.3 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne die Zustimmung der Agentur nicht gestattet, sofern die Agenturleistungen nicht zu eben diesem Zweck erbracht wurden.

7. Verschwiegenheit

7.1 Die Agentur, ihr Personal und ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, alle Tatsachen, sofern nicht allgemein bekannt, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich zu behandeln und diese ohne Zustimmung des Auftraggebers Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen.

7.2 Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

8. Verhaltenskodex

Als ergebnisorientiertes Dienstleistungsunternehmen mit politischen, wirtschaftlichen und sozialen Anknüpfungspunkten ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass die Agentur nicht nur alle rechtlichen Bestimmungen einhält, sondern auch nach allgemein anerkannten ethischen und moralischen Wertvorstellungen handelt, die auch von Geschäftspartnern und Kunden beachtet werden sollen. Diese Grundsätze und Wertvorstellungen sind im Mastermind-Verhaltenskodex zusammengefasst (abrufbar unter www.mastermind.cc) und bilden daher einen integrierten Bestandteil dieser AGB.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Die Agentur haftet nur für Schäden des Auftraggebers, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, und jedenfalls begrenzt mit dem vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsgrenzen gelten auch für das Personal und die sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.

9.2 Ausgeschlossen ist die Haftung für Datenverlust sowie für sonstige Schäden, die auf ein schuldhaftes Verhalten oder ein Mitverschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind.

9.3 Ansprüche wegen mangelhafter Leistung (Gewährleistung) sind bei sonstigem Ausschluss spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen.

10. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

11.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Auftraggeber wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

12.3 Die deutsche Version dieser AGB ist die rechtliche maßgebliche Fassung; die englische Übersetzung dient lediglich zur Information.